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Noch bis 28. Februar 2021 einreichen

Härtefallfond, Fixkostenzuschuss, Wirtshauspaket, Kurzarbeit – das Corona-Hilfspaket der Österreichischen Bundesregierung ist in den letzten Monaten laufend erweitert worden und die Möglichkeiten, sich Zuschüsse zu sichern, wurden vielseitiger. Wir bei GeiAir haben uns kürzlich konkret mit der Investitionsprämie der AWS – Austria Wirtschaftsservice GmbH – auseinandergesetzt. Dabei sind uns einige Positionen ins Auge gesprungen, die für unser B2B-Netzwerk in den Gewerken Heizung, Klima und Lüftung äußerst interessant sind. 

14 % Zuschuss für den Schwerpunkt Ökologisierung

Neben Investitionsprojekten in den Bereichen Digitalisierung und Gesundheit wird auch der Schwerpunkt Ökologisierung gefördert. Und hier wird’s für Unternehmen, die vorhaben in HKLS-Technik zu investieren, sehr interessant. Im aktuell geltenden Fragenkatalog (Version vom 24.11.2020) werden im Punkt 4 unter anderem folgende förderbare Projekte angeführt:

  • Wärmepumpen
  • Anschluss an Nah-/Fernwärme
  • Thermische Solaranlagen inkl. Großanlagen
  • Thermische Gebäudesanierung
  • Energiesparmaßnahmen
  • Klimatisierung und Kühlung
  • Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger
  • Stromproduzierende Anlagen in Insellagen 
  • Photovoltaikanlagen und Stromspeicher 
  • Ökostromanlagen

Fristen und Einreichung

Da geplant ist, die Frist für die erste Maßnahme, die den Beginn der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2021 auf den 31. Mai 2021 zu verlängern, zahlt es sich also wirklich aus, auch ein wenig in die Zukunft zu planen. Als erste Maßnahme gelten in diesem Zusammenhang Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Abschluss eines Kaufvertrags oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen. 

Auch der Investitionsdurchführungszeitraum soll von derzeit spätestens 28. Februar 2022 auf den 28. Februar 2023 (bei Anträgen mit einem Investitionsvolumen bis zu EUR 20 Mio.) bzw. von derzeit spätestens 28. Februar 2024 auf den 28. Februar 2025 (bei Anträgen mit einem Investitionsvolumen über EUR 20 Mio.) verlängert werden. So können auch Investitionsprojekte, die zur Umsetzung erst für die nächsten Jahre in der Pipeline sind, schon jetzt eingereicht werden. Natürlich sofern erste Maßnahmen bis voraussichtlich Ende Mai 2021 umgesetzt werden. 

Nach eigener Erfahrung mit dem Einreichungsprozess können wir berichten, dass die Antragstellung via AWS-Fördermanager wirklich intuitiv zu handhaben ist. Die Plattform ist übersichtlich gestaltet und macht im ersten Schritt eine ziemlich unbürokratische Antragstellung möglich. Was man vor der Antragstellung jedoch schon griffbereit haben sollte ist eine Übersicht der Kosten und Kostenkategorien. So geht die Investitionssummenbildung im Fördermanager noch einfacher von der Hand. 

Unsere Empfehlung daher: Keine falsche Scheu vor dieser Zuschussmöglichkeit! 

Quellen:

https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/

https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Sonstiges/FAQ_24.11.2020_-_clean_barrierefrei.pdf